1. Grundstücksbeschaffung
Es gibt verschiedene Wege ein Baugrundstück zu erhalten. Beim Kauf eines fertigen Bauplatzes wird der Grundstückskaufvertrag vor einem Notar abgeschlossen.
SieSollten sich jedoch vorab über die baurechtlichen und planungsrechtlichen Eigenschaften des Grundstücks informieren, welche der Größe und Art Ihres Bauwerks einen rechtlichen Rahmen setzen.
Um den Rechten und Pflichten des öffentlichen und privaten Nachbarrechts gerecht zu werden, ist bei einem unklaren Verlauf der Grenzlinien eine Grenzwiederherstellung hilfreich.
Auch die Teilfläche eines Grundstücks kann Gegenstand eines Kaufvertrags sein, wobei eine Teilungsvermessung notwendig ist.
Falls es sich um ein bebautes Grundstück handeln sollte, ist es weiterhin erforderlich eine Teilungsgenehmigung nach § 8 BauO NW zu beantragen, so dass die Übereinstimmung der beabsichtigten Grundstücksbildung mit den öffentlichen Vorschriften gewährleistet ist.
Ein weiterer Weg ist ein Bodenordnungsverfahren wie z.B. die Baulandumlegung nach dem BauGB, welche häufig durch die betroffenen Eigentümer im Rahmen einer freiwilligen Umlegung durchgeführt wird.
Die Kosten eines Baugrundstücks sollten Sie stets über Informationen der Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse oder ein Immobilienwertgutachten prüfen lassen.
2. Schritte zur Bebauung
Bei den einzelnen Schritten Ihres geplanten Bauvorhabens berät Sie der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur
Der erste Schritt wird in der Regel eineTeilungsvermessung sein, so dass die Voraussetzung für die Eintragung im Grundbuch geschaffen ist.
Hierbei werden die alten Grenzen hergestellt und die neuen Grenzen entsprechend den Planungsvorgaben in die Örtlichkeit übertragen. Die Vermessungsergebnisse werden im Rahmen eines Grenztermins anerkannt und zum Katasteramt weitergeleitet.
Dieses benachrichtigt das Finanzamt und das Grundbuchamt über die Fortführung des Grundstücksbestands. Der Notar nimmt die Auflassungserklärung entgegen und beantragt die Grundbuchumschreibung, so dass Sie als neuer Eigentümer eingetragen werden können.
Der nächste Schritt beinhaltet die Planung Ihres Bauvorhabens. Der grundlegende Planungsschritt ist hierbei die Anfertigung eines Lageplans zu Planungszwecken,
welcher die Eigenschaften und den Bestand Ihres Grundstücks beinhaltet. Der rechtmäßige Katasterbestand, das Planungsrecht und die planungsrelevante Topographie werden in Form dieses Lageplans dem mit der Planung Ihres Bauvorhabens beauftragten Architekten ins Atelier geliefert.
Nach Abstimmung Ihrer Wünsche mit dem Architekten wird die entstandene Planung in den Lageplan zu Planungszwecken übernommen und zu einem Lageplan zum Bauantrag ausgearbeitet.
Nachdem der Bauantrag gestellt wurde und die Baugenehmigung vorliegt, können die örtlichen Arbeiten beginnen.
Um Kosten bei der Baugrubenaushebung zu sparen, sollte es vermieden werden zu viel Erdreich zu entnehmen. Die Baugrube wird daher in der Örtlichkeit grob abgesteckt und eine Höhenmarke angegeben.
Nachdem die Baugrube fertig gestellt ist, werden die Außenkanten Ihres Bauwerks fein abgesteckt und nach Lage und Höhe übertragen, so dass das Bauvorhaben nach der Fertigstellung mit den Festsetzungen der Baugenehmigung übereinstimmt.
Über diesen Tatbestand stellt der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur Ihnen eine Bescheinigung aus, so dass Sie und Ihr Architekt beruhigt an die Fortführung Ihres Bauvorhabens gehen können.
Nach der Fertigstellung Ihres Bauvorhabens fordert Sie das Vermessungs- und Katastergesetz dazu auf eine Gebäudeeinmessung durchführen zu lassen, welche der Fortführung des Katasterkartenwerks dient. Ihr Bauwerk wird somit dokumentiert, was z.B. eine wichtige Information für Leitungsbetreiber darstellt.
Ein letztes Mal können die Vermessungsingenieure Ihr Grundstück betreten, falls Sie den Grenzverlauf zur Gartengestaltung angezeigt bekommen möchten oder um eventuell durch die Baumaßnahmen entfernte Grenzzeichen zu erneuern.
+ Beratung und Kontakt
Dipl.-Ing. Gernot Seegers
Vor dem Voigtstor 16
53359 Rheinbach
Internet
www.vermessung-seegers.de